Unser Sekretariatsservice -
"Geht nicht" gibt es nicht!

Wie arbeitet Words and Law?
In einem ersten Gespräch klären wir Ihren individuellen Bedarf. Sollte es sich um einen Einzelauftrag handeln, genügt es oft, das Schriftstück als Textdatei zu erstellen, die mit Ihren Anwendungsprogrammen kompatibel ist, so dass Sie das fertige Schriftstück nach Bedarf Ihren Vordrucken anpassen können. Sollten Sie an einem umfassenderen Sekretariatsservice interessiert sein, können Sie uns idealerweise einen Musterschriftsatz und/oder ein Exemplar des von Ihnen genutzten Briefbogens übersenden, so dass wir unsere Arbeit optimal auf Ihre Anforderungen im Hinblick auf Schriftart und -größe, Layout und persönlichen Stil abstimmen können. Danach senden Sie uns Ihre Diktate ganz nach Wunsch über das von Ihnen genutzte digitale Diktiersystem per E-Mail zu. Ihre Korrespondenz wird sodann bearbeitet und wiederum per E-Mail als fertige Datei an Sie versandt, wobei wir strengste Anforderungen an die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten stellen. In Ihrer Kanzlei kann das fertige Schriftstück dann nach Belieben weiter verarbeitet, ausgedruckt und versandt werden.
Wann erhalte ich meine Korrespondenz zurück?
Um eine optimale Bearbeitung Ihrer Schriftstücke gewährleisten zu können und auch dringende Anfragen schnell und zufriedenstellend bearbeiten zu können, bitten wir Sie, beim Versand Ihrer Diktate eine Frist anzugeben, bis wann diese erstellt sein müssen und eilige Diktate entsprechend zu kennzeichnen. So vermeiden wir unnötige Wartezeiten für Sie als Kunden und können unsere Planung entsprechend ausrichten.
Was muss ich beim Diktieren beachten?
Wir legen großen Wert darauf, bereits vor Beginn der Arbeit alle relevanten Anforderungen und Informationen mit Ihnen abzustimmen, damit wir Ihnen keine "Massenware" liefern, sondern ein individuelles Schriftstück, das der Darstellung Ihrer Kanzlei entspricht und Ihren persönlichen Stil widerspiegelt. Dennoch sind auch wir nicht "allwissend". Es ist daher hilfreich, wenn Sie Anschriften mitdiktieren und Namen gegebenenfalls buchstabieren. Dies mag zunächst ein wenig gewöhnungsbedürftig sein, vermeidet aber unnötige Rückfragen und damit einen erhöhten Zeitaufwand.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Für übliche Schreibarbeiten wie juristische Schriftsätze, Korrespondenz mit Mandanten und Kollegen, etc. berechnen wir eine Stundenvergütung in Höhe von € 28.00 zzgl. MwSt. Wir finden es nur fair, keine angefangenen Stunden voll zu berechnen, sondern nehmen als kleinste Einheit 0,1 Stunden (also 6 Minuten) an.
Für Arbeiten nach 20.00 Uhr und am Wochenende erheben wir einen Zuschlag von 25 % auf den üblichen Stundensatz.
Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn es um individuelle Tätigkeiten geht, wie z.B. das Formulieren von Texten, das Entwerfen von Einladungen oder Internetrecherchen. Sicher finden wir auch hier eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.